RS0041636 – OGH Rechtssatz
Haben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des § 448 ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.