JudikaturOGH

RS0041636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 1950

Haben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des § 448 ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.

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