Aufwandersatzgesetz
§ 1 Pauschalierter Aufwandersatz
…zur abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls (§ 449 ZPO), Zahlungsauftrages (§ 550 ZPO) oder Versäumungsurteiles ( § 442 ZPO ) entsteht, festzusetzen, der zweite Teilbetrag ist für den Vertretungsaufwand im weiteren Verfahren festzusetzen. (4) Der Anspruch auf Aufwandersatz ist im Verfahren nach § 58a…
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