Das Entlohnungsschema I umfaßt die folgenden Entlohnungsgruppen:
Entlohnungsgruppe a = höherer Dienst,
Entlohnungsgruppe b = gehobener Dienst,
Entlohnungsgruppe c = Fachdienst,
Entlohnungsgruppe d = mittlerer Dienst,
Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst.
§ 10 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 10
…§ 10. Das Entlohnungsschema I umfaßt die folgenden Entlohnungsgruppen: Entlohnungsgruppe a = höherer Dienst, Entlohnungsgruppe b = gehobener Dienst, Entlohnungsgruppe c = Fachdienst, Entlohnungsgruppe d = mittlerer Dienst, Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst.…
§ 49s 4. Unterabschnitt
…zu wertende künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche oder wissenschaftliche Befähigung besitzen. (2) Auf Staff Scientists sind anzuwenden: 1. der Abschnitt I mit Ausnahme der §§ 10 bis 14, 22 Abs. 2 bis 4 und 6, 22a, 22b, 27a Abs. 8, 27c sowie 30 Abs. 5 und 6 insoweit…
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