JudikaturOGH

RS0081560 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2001

Mit den in Abschnitt II (§§ 37 ff) des VBG enthaltenen "Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Lehramt", zu welchen insbesonderen auch das in § 40 VBG vorgesehene, dem Verwendungsgruppenschema der Anlage I zum BDG 1979 angepaßte und daher stark differenzierende Entlohnungsschema I L gehört, trägt das Gesetz den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses der Vertragslehrer Rechnung. In dem für die übrigen Vertragsbediensteten normierten, nur fünf Entlohnungsgruppen umfassenden Entlohnungsschema I (§ 10 VBG) ist schon aus diesem Grund keine unsachliche, dem Gleichheitssatz des Art 7 B-VB widersprechende Differenzierung zu erkennen.

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