Da der Begriff des "Fachdienstes" in § 10 VBG nicht näher bestimmt wird, muß sein Inhalt aus dem Zusammenhang des VBG entnommen werden, wobei sinngemäß § 6 GÜG, die Dienstzweigeordnung BGBl 1970/243 sowie andere Vorschriften, die sich mit dem Begriff des Fachdienstes in bestimmten Dienstzweigen beschäftigen, zu berücksichtigen sind.
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