UGB
Gliederung
Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen
Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich
§ 2 Unternehmer kraft Rechtsform
Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.
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