UFG-AE
Gliederung
(1) Zuwendungen sind auf Antrag der alleinerziehenden Person zu gewähren. Soweit diese nicht entscheidungsfähig ist, kann der Antrag von ihrer gesetzlichen Vertretung gemäß § 1034 ABGB bzw. auch vom Kinder- und Jugendhilfeträger gestellt werden.
(2) Zuwendungen können frühestens ab dem Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden. Monatlich wiederkehrende Leistungen gemäß § 5 sind mit längstens zwölf Monaten zu befristen.
(3) Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit.
§ 9 UFG-AE · UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 9 Anträge
…§ 9. (1) Zuwendungen sind auf Antrag der alleinerziehenden Person zu gewähren. Soweit diese nicht entscheidungsfähig ist, kann der Antrag von ihrer gesetzlichen Vertretung gemäß § …
§ 19 Verarbeitung personenbezogener Daten
…Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit ( § 2 Abs. 1 lit. c FLAG ), wobei vorrangig das verschlüsselte bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) nach § 9 E Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2024, zu verwenden…
§ 5 Zuwendungen des Fonds
…§ 5. (1) Zuwendungen an Begünstigte gemäß § 4 Abs. 1 können in Form von monatlich wiederkehrenden, zeitlich befristeten Leistungen ( § 9 Abs. 2 ) pro Kind 12 mal jährlich in Höhe des halben Richtsatzes für pensionsberechtigte Halbwaisen gemäß § 293 Abs. 1 lit. …
§ 16 Meldepflicht und Einstellung
…von Zuwendungen aus dem Fonds sowie die gesetzliche Vertretung gemäß § 1034 ABGB bzw. auch der Kinder- und Jugendhilfeträger in Fällen des § 9 Abs. 1 zweiter Satz haben der Abwicklungsstelle jede Änderung von Umständen, die sich auf die Zuerkennung von Fondszuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen…
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