§ 31a Herstellung und Handel — TabStG 2022
(1) Lager für tabakverwandte Produkte sind Herstellungsbetriebe für tabakverwandte Produkte und Handelsbetriebe für tabakverwandte Produkte.
(2) Herstellungsbetriebe für tabakverwandte Produkte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind im Steuergebiet gelegene Betriebe, in welchen tabakverwandte Produkte gewerblich hergestellt werden.
(3) Handelsbetriebe für tabakverwandte Produkte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind im Steuergebiet gelegene Betriebe, ausgenommen Kleinhandelsbetriebe (§ 2 Z 4 TabMG),
1. in denen tabakverwandte Produkte gewerblich bezogen und gelagert,
2. aus denen tabakverwandte Produkte versandt oder an andere Handelsbetriebe oder an den Kleinhandel abgegeben werden.
(4) Als Betriebsinhaber gilt die Person oder Personenvereinigung, für deren Rechnung der Betrieb geführt wird.
(5) Wer einen Herstellungsbetrieb gemäß Abs. 2 oder Handelsbetrieb gemäß Abs. 3 eröffnet oder übernommen hat, hat dies dem Zollamt Österreich binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen und die Lage des Betriebes anzugeben (Betriebsanzeige). Das Zollamt Österreich hat den Betrieb zu registrieren.
(6) Für Lager für tabakverwandte Produkte gilt § 15 sinngemäß.
§ 31a TabStG 2022 · TabStG 2022 · Tabaksteuergesetz 2022
§ 31a Herstellung und Handel
…8a. Sonderbestimmungen für tabakverwandte Produkte § 31a. (1) Lager für tabakverwandte Produkte sind Herstellungsbetriebe für tabakverwandte Produkte und Handelsbetriebe für tabakverwandte Produkte. (2) Herstellungsbetriebe für tabakverwandte Produkte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind…
§ 31c Verbot von gewerblicher Herstellung ohne Registrierung und von Versandhandel
…1) § 14 Abs. 1a findet auch auf tabakverwandte Produkte Anwendung, soweit für die Herstellung keine Registrierung nach § 31a Abs. 5 vorliegt. (2) § 30 findet auch auf tabakverwandte Produkte Anwendung.…
§ 13 Begriff
…Sollen in einem Steuerlager auch tabakverwandte Produkte hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden, ist dies dem Zollamt Österreich vorab anzuzeigen. §§ 31a bis 31c gelten sinngemäß.…
§ 9 Steuerschuld
…Zeitpunkt der Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, die tabakverwandten Produkte werden in ein Lager für tabakverwandte Produkte (§ 31a Abs. 1) eingebracht, b) für Fälle unrechtmäßigen Eingangs im Zeitpunkt des unrechtmäßigen Eingangs, c) für Einbringungen aus anderen Mitgliedstaaten im Zeitpunkt ihrer Einbringung ins…
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