§ 31c Verbot von gewerblicher Herstellung ohne Registrierung und von Versandhandel
In Kraft seit 01. April 2026
Up-to-date
§ 31c Verbot von gewerblicher Herstellung ohne Registrierung und von Versandhandel — TabStG 2022
(1) § 14 Abs. 1a findet auch auf tabakverwandte Produkte Anwendung, soweit für die Herstellung keine Registrierung nach § 31a Abs. 5 vorliegt.
(2) § 30 findet auch auf tabakverwandte Produkte Anwendung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden