BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESZweiter Unterabschnitt Verpflegung, Bekleidung und Unterbringung§ 42

§ 42Hygiene

In Kraft seit 01. Januar 2017
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