(1) Ist ein Strafgefangener, aus welchem Grund immer, bei Tag und bei Nacht einzeln untergebracht (Einzelhaft), so muß er, soweit er keine Besuche erhält (§ 93), mindestens einmal täglich von einem geeigneten Vollzugsbediensteten aufgesucht werden.
(2) Über vier Wochen hinaus darf ein Strafgefangener gegen seinen Willen ununterbrochen in Einzelhaft nur auf Anordnung des Vollzugsgerichtes angehalten werden, das hierüber auf Antrag des Anstaltsleiters zu entscheiden hat (§ 16 Abs. 2 Z 7). Ordnet das Vollzugsgericht die Aufrechterhaltung der Einzelhaft an, so hat es zugleich die Dauer der Aufrechterhaltung zu bestimmen. Über sechs Monate hinaus darf ein Strafgefangener nur auf sein Verlangen und nur mit Zustimmung des Anstaltsarztes ununterbrochen in Einzelhaft angehalten werden.
§ 16 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 16 Zuständigkeit
…die Strafzeit ( § 115 ); 7. über die Anhaltung eines Strafgefangenen in Einzelhaft gegen seinen Willen, wenn diese mehr als vier Wochen dauert ( § 125 ); (Anm.: Z 8 aufgehoben durch BGBl. Nr. 799/1993) 9. über den nachträglichen Aufschub des Strafvollzuges ( § 133 ); 10. über das vorläufige…
§ 151
…Strafvollzug im allgemeinen und bei der Arbeitszuweisung ( § 47 ), bei Ausführungen und Überstellungen ( § 98 ) sowie bei der Unterbringung ( §§ 124, 125 ) besonders Bedacht zu nehmen. (2) Solange nicht entschieden ist, daß die Überstellung des Rechtsbrechers in die Anstalt für gefährliche Rückfallstäter nicht mehr notwendig ist ( §…
§ 178 Ergänzende Bestimmungen
§ 178. Soweit die §§ 171 bis 177 nichts anderes bestimmen, gelten die §§ 20 bis 98, 100 bis 129, 131 bis 135, 144 bis 150 und 152 dem Sinne nach. Eine Anhörung des Untergebrachten durch das Gericht vor der Entscheidung über die bedingte Entlassung ( § 152a ) hat mindestens einmal innerhalb von z…
§ 18b
(1) Das Amt als fachkundiger Laienrichter oder Ersatzlaienrichter ruht während der Zeit einer (vorläufigen) Suspendierung, einstweiligen Enthebung oder Außerdienststellung sowie während eines Urlaubs von mehr als drei Monaten und der Ableistung eines Wehr-, Ausbildungs- oder Zivildienstes. (2) Das …
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