BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESZwölfter Unterabschnitt Formen des Strafvollzuges§ 124

§ 124Formen der Unterbringung

In Kraft seit 01. Januar 1994
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