Die Geldbuße darf den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen. Sie ist vom Hausgeld in angemessenen Teilbeträgen einzubehalten.
§ 113 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 113 Geldbuße
…§ 113. Die Geldbuße darf den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen. Sie ist vom Hausgeld in angemessenen Teilbeträgen einzubehalten.…
Art. 12 Artikel XII
…Übergangsbestimmung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 130/2001, zu den §§ 32a, 52, 54a, 113 und 180 , BGBl. Nr. 144/1969) (1) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft…
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