Spruch Aufwendungen, welche durch vorsätzliche Selbstbeschädigung eines Strafgefangenen erforderlich wurden, kann die Republik Österreich - soweit sie das Ausmaß der einbringlichen Geldbuße nach § 113 StVG übersteigen - im ordentlichen Rechtsweg ersetzt verlangen OGH 3. Juni 1980, 4 Ob 529/80 (OLG Graz 6 …
Text Der Beklagte verbüßte in der Zeit vom 10. November 1975 bis 12. Juni 1976 im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt eine wegen Verbrechens des Betruges verhängte achtmonatige Freiheitsstrafe. Am 8. Feber 1976 schluckte er eine Stahlfeder. Er wurde in das Landeskrankenhaus Klagenfurt eingelief…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Vorinstanzen haben die Frage, ob über den geltend gemachten Anspruch im Rahmen der Strafrechtspflege oder auf dem Rechtsweg zu entscheiden ist, nicht aufgeworfen. Die Zulässigkeit des Rechtsweges ist zu bejahen. § 16 Abs. 2 Z. 1 StVG weist nur die Entscheidung "übe…