BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19755. TEIL Besondere Verfahren24. Hauptstück Verfahren bei bedingter Strafnachsicht, bedingter Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen, Erteilung von Weisungen und Anordnung der BewährungshilfeIV. Endgültige Nachsicht§ 497

§ 497

In Kraft seit 01. März 2023
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