BundesrechtBundesgesetzeStrafgesetzbuchAllgemeiner TeilDritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen§ 30

§ 30Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze

In Kraft seit 01. Januar 1975
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§ 30 Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze — StGB | GesetzeFinden.at