SPG
Gliederung
Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei (Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG), und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht.
§ 3 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 3 Sicherheitspolizei
…§ 3. Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei ( Art. 10 Abs. 1 Z 7…
§ 97 Außerkrafttreten
…die Organisation der Polizeibehörden; 2. der Erlaß des Ministeriums des Inneren vom 10. Dezember 1850, Zl. 6.370, über den Wirkungskreis der k. k. Polizeibehörden; 3. die Kaiserliche Entschließung vom 25. April 1852 über den Wirkungskreis der obersten Polizeibehörde; 4. der § 1 Abs. 2 und der §…
§ 14 Örtlicher Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei
…§ 14. (1) Den Sicherheitsbehörden obliegt die Ausübung der Sicherheitspolizei ( § 3 ) innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches. Behält sich der Bundesminister für Inneres oder der Landespolizeidirektor eine von einer nachgeordneten Sicherheitsbehörde geführte Amtshandlung durch Weisung vor, so hat…
§ 54 Besondere Bestimmungen für die Ermittlung
…eine von einem bestimmten Menschen geplante strafbare Handlung gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt noch während ihrer Vorbereitung ( § 16 Abs. 3 ) verhindern zu können; 3. wenn sonst die Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen gefährdet oder erheblich erschwert wäre. (2a) Zur Unterstützung der Observation gemäß §…
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