BundesrechtBundesgesetzeSicherheitspolizeigesetz3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei1. Hauptstück Allgemeines§ 30

§ 30Rechte des Betroffenen bei der Ausübung von Befugnissen

In Kraft seit 01. Mai 1993
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