(1) Dieses Bundesgesetz regelt den Verfassungsschutz. Dieser erfolgt in Ausübung der Sicherheitspolizei.
(2) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verpflichtungen, kritischer Infrastruktur und der Bevölkerung vor terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spionage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation sowie der Wahrnehmung zentraler Funktionen der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen.
(3) Für die Wahrnehmung der in Abs. 2 genannten Angelegenheiten bestehen als Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (Direktion) und in jedem Bundesland eine für Staatsschutz zuständige Organisationseinheit der Landespolizeidirektion.
(4) Der Verfassungsschutz besteht aus Staatsschutz und Nachrichtendienst. Der Staatsschutz umfasst den vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen. Daneben kommt diesem die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sicherheitspolizeigesetz und der Strafprozeßordnung 1975 im Zusammenhang mit verfassungsgefährdenden Angriffen zu. Der Nachrichtendienst umfasst die Gewinnung und Analyse von Informationen für Zwecke des Abs. 2 sowie die erweiterte Gefahrenerforschung.
(5) Der Bundesminister für Inneres kann bestimmte Angelegenheiten nach Abs. 2 der Direktion vorbehalten. Diesfalls kann die Direktion die für Staatsschutz zuständige Organisationseinheit der Landespolizeidirektion mit der Durchführung einzelner Maßnahmen beauftragen. Auch kann die Direktion anordnen, dass ihr direkt über den Fortgang einer Angelegenheit laufend oder zu bestimmten Zeitpunkten zu berichten ist.
(6) Die Direktion wird bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes für den Bundesminister für Inneres, die für Staatsschutz zuständige Organisationseinheit für die jeweilige Landespolizeidirektion tätig.
§ 1 SNG · SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 1 Anwendungsbereich
…in diesen Bereichen. (3) Für die Wahrnehmung der in Abs. 2 genannten Angelegenheiten bestehen als Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (Direktion) und in jedem Bundesland eine für Staatsschutz zuständige Organisationseinheit der Landespolizeidirektion. (4) Der Verfassungsschutz besteht aus Staatsschutz und Nachrichtendienst. Der Staatsschutz umfasst den…
§ 2 Organisation
…1) Der Direktion steht ein Direktor vor. Die Aufgabenbereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst sind organisatorisch zu trennen und es ist jeweils ein Stellvertreter zu bestellen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass eine Organisationseinheit der Direktion als Informationsschnittstelle zur…
§ 2a Vertrauenswürdigkeitsprüfung
…Aufschluss darüber geben, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von dieser Person ein Risiko für den Verfassungsschutz ausgeht. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung ist durch eine von den Aufgabenbereichen Staatsschutz und Nachrichtendienst organisatorisch getrennte Organisationseinheit der Direktion durchzuführen und umfasst die Verarbeitung und Überprüfung der in der Vertrauenswürdigkeitserklärung (Abs. 3) enthaltenen Informationen einschließlich einer mündlichen…
§ 6 Erweiterte Gefahrenerforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
…5/2025, nach § 50 Abs. 1a Waffengesetz – WaffG, BGBl. I Nr. 12/1997, nach § 25 Abs. 1 und 2 Investitionskontrollgesetz – InvKG, BGBl. I Nr. 87/2020, nach §§ 103, 124, 316, 319 oder 320 StGB sowie nach dem…
§ 91a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 91a Rechtsschutzbeauftragter
…Sinne des § 46 BDG 1979 unterliegen. (2) Der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter haben gleiche Rechte und Pflichten. Im Bereich des Verfassungsschutzes (Staatschutz- und Nachrichtendienstgesetz – SNG , BGBl. I Nr. 5/2016) haben sie sich regelmäßig über ihre Wahrnehmungen zu unterrichten und in grundsätzlichen Fragen der Aufgabenerfüllung eine einvernehmliche Vorgangsweise…
§ 91b Organisation
…§ 91b. (1) Der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter müssen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund- und Freiheitsrechte aufweisen und mindestens fünf Jahre in einem Beruf tätig gewesen sein…
§ 96 Übergangsbestimmungen
…Vertrauenswürdigkeitsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2025 durchzuführen ist. § 2a Abs. 8 zweiter und dritter Satz SNG gelten sinngemäß.…
§ 76 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 76 Amts- und Rechtshilfe
…einer sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz ( § 22 Abs. 2 SPG ); 2. zum Zweck des vorbeugenden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen ( § 6 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG , BGBl. I Nr. 5/2016) an die Teilnehmer einer Fallkonferenz Staatsschutz ( § 6a Abs. 1 SNG ) zu übermitteln. Dies hat jedenfalls…
§ 4 KontRegG · KontRegG · Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
§ 4 Auskünfte aus dem Kontenregister
…1 und 2 des Bundeskriminalamt-Gesetzes – BKA-G , BGBl. I Nr. 22/2002 und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst gemäß § 1 Abs. 3 des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes – SNG , BGBl. I Nr. 5/2016; 6. für Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gemäß § 25 Abs. 1 FM…
§ 152 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 152
… 52b Abs. 3 StGB ) einzuberufen. Die Organisationseinheien gemäß § 1 Abs. 3 Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes ( Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG ), BGBl. I Nr. 5/2016, und die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug haben daran mitzuwirken. (3) Ist die Unterbringung…
§ 52b StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 52b Gerichtliche Aufsicht bei staatsfeindlichen und terroristischen Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
…Verurteilten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten. Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes ( Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG ), BGBl. I Nr. 5/2016, die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe und gegebenenfalls sonstige Einrichtungen, die in die…
§ 17 WaffG · WaffG · Waffengesetz 1996
§ 17 Verbotene Waffen
…Abs. 1 und 2 bewilligen, soweit keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 3 des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes ( SNG ), BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden. Die Ausübung des Schießsports stellt kein überwiegendes berechtigtes Interesse für Schusswaffen gemäß Abs. 1 Z…
§ 15 BVwGG · BVwGG · Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 15 Geschäftsverteilung
…eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sind tunlichst bei jenem Einzelrichter oder Senat zu belassen, von dem sie bisher geführt worden sind. (3a) Rechtssachen nach dem Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG), BGBl. I Nr. 5/2016, sind nur jenen Richterinnen und Richtern zuzuweisen, die als vertrauenswürdig nach Maßgabe einer zuvor durchgeführten Vertrauenswürdigkeitsprüfung nach §…
§ 20 Veröffentlichung
…Erkenntnisse und nicht bloß verfahrensleitende Beschlüsse sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen. Von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen bleiben 1. Erkenntnisse und Beschlüsse in Form von gekürzten Ausfertigungen im Sinne des § 29 Abs. 5 VwGVG und § 50 Abs. 2 iVm §…
Tilgungsgesetz 1972
§ 6 Beschränkung der Auskunft
…6. den mit Aufgaben der nachrichtendienstlichen Abwehr betrauten militärischen Dienststellen zur Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung (§ 23 des Militärbefugnisgesetzes), 6a. den Behörden gemäß § 1 Abs. 3 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl. I Nr. 148/2021, für Zwecke des § 1 Abs. 2 und § 2a SNG, 7. den Passbehörden, den…
§ 161 TKG 2021 · TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 161 Kommunikationsgeheimnis
…die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (SNG), BGBl. I Nr. 5/2016, der Überwachung von Nachrichten nach § 11 Abs. 1 Z 8 SNG und der Auskunft über Daten nach § 22 Abs. 2a und 2b des Militärbefugnisgesetzes (MBG), BGBl. I Nr. 86/2001, sowie für…
§ 162 Technische Einrichtungen
…StPO und Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung nach § 135 Abs. 2 StPO, zur Auskunft über Daten nach § 11 Abs. 1 Z 7 SNG und der Überwachung von Nachrichten nach § 11 Abs. 1 Z 8 SNG, zur Auskunft über Daten nach § 99 Abs. …
§ 167 Verkehrsdaten
…über Standortdaten an nach dem SPG zuständige Sicherheitsbehörden nach Maßgabe des § 53 Abs. 3a und 3b SPG, § 11 Abs. 1 Z 5 SNG sowie § 22 Abs. 2b MBG. Ist eine aktuelle Standortfeststellung nicht möglich, darf die Standortkennung (Cell ID) zum letzten Kommunikationsvorgang der Endeinrichtung verarbeitet…
§ 181 Informationspflichten
… 53 Abs. 3a Z 1 SPG, des § 99 Abs. 3a FinStrG, des § 11 Abs. 1 Z 5 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl. I Nr. 5/2016 und des § 22 Abs. 2a MBG. In dringenden Fällen können aber solche Ersuchen vorläufig mündlich…
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