§ 26 Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen — MedienG
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können.
§ 55 MedienG · MedienG · Mediengesetz
§ 55 Inkrafttretensbestimmungen zu Novellen ab der Novelle BGBl. I Nr. 75/2000
… Jänner 2021 in Kraft; zum selben Zeitpunkt tritt § 33 Abs. 3 außer Kraft. (Anm.: (12)) (2) Die §§ 26 und 27 samt Überschriften in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 125/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft…
§ 46 Veröffentlichungspflicht
…1974 bleibt unberührt. (3) Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen hat ohne Einschaltungen und Weglassungen zu geschehen. Ein Zusatz hat sich von ihr deutlich abzuheben. § 26 gilt für solche Veröffentlichungen nicht. Der Medieninhaber hat die erfolgte Veröffentlichung binnen acht Tagen von dem Zeitpunkt an, bis zu dem sie nach Abs. …
§ 27 Verwaltungsübertretung
…macht oder seine Auskunftspflicht verletzt; 2. als Medieninhaber oder verantwortlicher Beauftragter bewirkt, dass Ankündigungen, Empfehlungen, sonstige Beiträge und Berichte entgegen den Vorschriften des § 26 Abs. 1 veröffentlicht werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 3 Z 3, BGBl. I Nr. 21/2026) (2…
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