GWG 2011
Gliederung
3. Teil Der Betrieb von Netzen
1. Hauptstück Markt- und Verteilergebiete
1. Abschnitt Marktgebiete und Marktgebietsmanager
§ 15 Unabhängigkeit des Marktgebietsmanagers
Der Marktgebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß § 14 oder eines Fernleitungsnetzbetreibers gemäß § 7 Abs. 1 Z 20 zusammenhängen. § 108 bis § 120 gelten sinngemäß.
§ 15 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 15 Unabhängigkeit des Marktgebietsmanagers
…§ 15. Der Marktgebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß § 14…
§ 13 Marktgebietsmanager
…ist, dass der benannte Marktgebietsmanager in der Lage ist, die Aufgaben gemäß § 14 effizient zu erfüllen und er die Voraussetzungen des § 15 erfüllt. (3) Wenn bis zum 3. März 2012 kein Marktgebietsmanager gemäß Abs. 1 benannt wurde, hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen ein geeignetes…
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