In den Fällen, in denen das Fernleitungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens gestanden hat, und Regelungen bestehen, die eindeutig eine wirksamere Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers gewährleisten als die Bestimmungen zum unabhängigen Fernleitungsnetzbetreiber (§ 112 bis § 116), besteht die Möglichkeit, die Entflechtungsvorschriften des § 108 nicht anzuwenden.
§ 117 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 117 Voraussetzungen
…§ 117. In den Fällen, in denen das Fernleitungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens gestanden hat, und Regelungen bestehen, die eindeutig…
§ 118 Kombinationsnetzbetreiber
…Verteilernetzes und der Betrieb sowie die Verwaltung einer Speicheranlage ist durch die Regulierungsbehörde zu genehmigen, sofern die in den § 108 bis § 117 vorgesehenen Kriterien erfüllt werden. (2) Abs. 1 erster Satz findet nur Anwendung auf vertikal integrierte Verteilernetzbetreiber, deren Netz mehr als 50 000 Hausanschlüsse…
§ 119 Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von Fernleitungsnetzbetreiber
…111 oder 3. als unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne der § 112 bis § 116 oder 4. als Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne des § 117. (2) Ein Zertifizierungsverfahren ist einzuleiten 1. über Antrag eines Fernleitungsnetzbetreibers gemäß Abs. 3 Z 1 ; 2. von Amts wegen, wenn a) ein Fernleitungsnetzbetreiber…
§ 164 Diskriminierung und weitere Geldbußentatbestände
…§ 112 bis § 116 festgelegten Verpflichtungen, mit Ausnahme von § 116 Abs. 1 , nicht nachkommt; 7. den in § 117 festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt; 8. den im Feststellungsbescheid nach § 119 oder § 120 festgelegten Auflagen nicht nachkommt; 9. den in § …
§ 25 E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 25 Besondere Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen in Bezug auf Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber
…ElWG bzw. § 112 GWG 2011 ein unabhängiger Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber oder Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 163 ElWG bzw. § 117 GWG 2011 benannt wurde: a) Überprüfung des Schriftverkehrs zwischen dem vertikal integrierten Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen und dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, um sicherzustellen, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommt…
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