(1) In den Fällen, in denen das Fernleitungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens gestanden hat, besteht die Möglichkeit die eigentumsrechtliche Entflechtung nach § 108 nicht anzuwenden und stattdessen auf Vorschlag des Eigentümers des Fernleitungsnetzes einen unabhängigen Netzbetreiber zu benennen.
(2) Der unabhängige Netzbetreiber muss folgende Nachweise erbringen:
1.er entspricht § 108 Abs. 2;
2. er verfügt über die erforderlichen finanziellen, technischen, personellen und materiellen Ressourcen;
3. er verpflichtet sich, einen von der Regulierungsbehörde überwachten zehnjährigen Netzentwicklungsplan umzusetzen;
4. er muss in der Lage sein, seinen Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2009, auch bezüglich der Zusammenarbeit der Fernleitungsnetzbetreiber auf europäischer und regionaler Ebene, nachzukommen.
5.der Eigentümer des Fernleitungsnetzes muss in der Lage sein, seinen Verpflichtungen gemäß § 110 Abs. 2 nachzukommen. Zu diesem Zweck sind sämtliche Vereinbarungen, insbesondere mit dem unabhängigen Netzbetreiber, vorzulegen.
§ 109 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 109 Voraussetzungen
…§ 109. (1) In den Fällen, in denen das Fernleitungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens gestanden hat, besteht die Möglichkeit die…
§ 119 Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von Fernleitungsnetzbetreiber
…mittels Feststellungsbescheid zu zertifizieren 1. als eigentumsrechtlich entflochtener Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne des § 108 oder 2. als unabhängiger Netzbetreiber im Sinne der § 109 bis § 111 oder 3. als unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne der § 112 bis § 116 oder 4. als Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne…
§ 108 Voraussetzungen
…Mitgliedstaaten als Fernleitungsnetzbetreiber für die betreffenden Fernleitungsnetze tätig ist. Kein anderes Unternehmen darf Teil des Gemeinschaftsunternehmens sein, es sei denn, es wurde gemäß § 109 als unabhängiger Netzbetreiber oder gemäß § 112 als unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber zugelassen. (5) Handelt es sich bei der in Abs. 2 genannten Person um…
§ 132 Verfahren
…Speicherunternehmen über die aus diesem Verhältnis entspringenden Verpflichtungen, 3. zwischen Kunden und dem Betreiber des Virtuellen Handelspunktes, 4. zwischen dem unabhängigen Netzbetreiber gemäß § 109 und dem Eigentümer des Fernleitungsnetzes gemäß § 111 , 5. zwischen dem vertikal integrierten Unternehmen und dem unabhängigen Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 112 sowie 6…
§ 25 E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 25 Besondere Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen in Bezug auf Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber
…sind im Bereich der Entflechtung der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber überdies folgende Aufsichts- und Überwachungsaufgaben zugewiesen: 1. Wenn gemäß § 155 ElWG bzw. § 109 GWG 2011 ein unabhängiger Netzbetreiber benannt wurde: a) Überwachung der Kommunikation und der vertraglichen Beziehungen zwischen dem unabhängigen Netzbetreiber und dem Eigentümer des Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzes, um…
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