§ 8 Verbot der Mitnahme von Waffen bei auswärtigen Gerichtshandlungen — GOG
Auf Personen, die während einer außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindenden Dienstverrichtung des Gerichts anwesend sind oder an dieser teilnehmen sollen, sind die §§ 1 bis 7 sinngemäß anzuwenden.
§ 8 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 8 § 8
…1, 3. der Redezeitbeschränkung (§ 57 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3), 4. der Redeordnung (§ 60 Abs. 8), 5. des Zeitpunktes der Debatte gemäß § 81 Abs. 2, 6. des Entfalls der Fragestunde (§ 94 Abs. 4), 7. der…
Anl. 2
… 13 Abs. 1 ESM-Vertrag, 7. die grundsätzliche Gewährung von Stabilitätshilfe durch den ESM gemäß Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, 8. die Annahme einer Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität nach Art. 13 Abs. 3 ESM-Vertrag, 9. Absichtserklärungen (Memorandum of Understanding) nach Art. 13…
§ 11 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 11 Befugnisse und Aufgaben der Kontrollorgane
…eine Waffe nach § 6 Abs. 2 zurückbehalten wird; 5. von Fällen nach § 4 Abs. 2 und 4 (§ 8) dem Verwalter des Gerichtsgebäudes zu berichten; 6. sich auf Verlangen von Personen, die einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden sollen, mit Vor- und Zuname sowie als Beauftragter…
§ 99 Gerichtsorganisationsgesetz
…der Vollziehung des § 14 ist die Bundesregierung, hinsichtlich der §§ 4 Abs. 5, 6 Abs. 2, §§ 8, 10 Z 2, 11 Abs. 1 Z 2 und 4, 13 sowie § 15b Abs. 6 – soweit sie sich…
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