GOG
Gliederung
Erster Abschnitt.
Erster Unterabschnitt Sicherheit in Gerichtsgebäuden und bei auswärtigen Gerichtshandlungen
§ 8 Verbot der Mitnahme von Waffen bei auswärtigen Gerichtshandlungen
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…Dienstzeit des sonstigen Personals im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, 6. die Leitung der Geschäftsstelle, des Evidenzbüros, der Kostenstelle und des Präsidialbüros, 7. Medienangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit, 8. die Entbindung von der Geheimhaltungspflicht sowie 9. die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Begutachtungsverfahren. (3) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 2…
§ 132 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 132 §. 132.
…nur unbewaffnete Personen teilnehmen. Personen, welche vermöge ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen einer Waffe verpflichtet sind oder denen nach den §§ 2 und 8 des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. Nr. 217/1896, die Mitnahme einer bestimmten Waffe in das Gerichtsgebäude oder bei einer außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindenden Dienstverrichtung des Gerichts gestattet worden…
§ 228 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 228
…Zuhörer teilnehmen. Doch darf Personen, die wegen ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen einer Waffe verpflichtet sind oder denen nach den §§ 2 und 8 des Gerichtsorganisationsgesetzes die Mitnahme einer Waffe gestattet worden ist, die Anwesenheit deswegen nicht verweigert werden. (3) Unmündige können als Zuhörer von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden, sofern durch…
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