§ 6 Ausfolgung übergebener Waffen — GOG
(1) Die nach § 1 Abs. 2 übergebene Waffe ist dem Besitzer auf sein Verlangen möglichst beim Verlassen des Gerichtsgebäudes auszufolgen. Gleiches gilt für eine in einem Schließfach verwahrte Waffe, wenn für dessen Öffnung die Mitwirkung eines Kontrollorgans beziehungsweise Gerichtsbediensteten (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1) erforderlich ist.
(2) Sofern es sich um eine Waffe handelt, für die der Besitzer eine waffenrechtliche Urkunde benötigt, darf sie nur ausgefolgt werden, wenn er eine solche vorweist. Andernfalls ist die Sicherheitsbehörde zu verständigen, die Waffe bis zu deren Eintreffen zurückzubehalten und deren Verfügung abzuwarten.
(3) Waffen, deren Ausfolgung nicht binnen sechs Monaten nach Übergabe verlangt wird, gelten als verfallen. Verfallene Waffen sind zu vernichten; sofern ihr Wert aber 1 000 Euro offenkundig übersteigt, durch Freihandverkauf zu verwerten. Stellt der Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer noch zeitgerecht vor der Verwertung oder Vernichtung einen Antrag auf Ausfolgung der Sache, so ist ihm die Waffe vorbehaltlich des Abs. 2 auszufolgen.
(4) Die Verwertung oder Vernichtung ist vom Verwalter des Gerichtsgebäudes (§ 1 Abs. 2) anzuordnen. Sofern der Übergeber bei Übergabe der Waffe seinen Namen und seine Anschrift bekannt gegeben hat, ist er zeitgerecht vor der Verwertung oder Vernichtung unter Hinweis darauf zur Abholung aufzufordern. Ein allenfalls erzielter Erlös der Verwertung ist dem Eigentümer, wenn er dies binnen drei Jahren nach Eintritt des Verfalls verlangt, auszufolgen.
(5) Über die in dieser Bestimmung angeordneten Rechtsfolgen ist der Besitzer bei Übergabe der Waffe schriftlich zu informieren.
§ 15a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 15a Sicherheit in Amtsgebäuden
…eine Waffe mit sich führt, hat sie beim Betreten zur Verwahrung zu übergeben und ist nachweislich über die maßgebenden Umstände für die Ausfolgung (§ 6 GOG) in Kenntnis zu setzen. Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen ermächtigt sind, hinsichtlich jener Waffen, die…
§ 74f GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 74f
…und weist diese unmittelbar diesem zu. (3) Berichte des zuständigen Bundesministers gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG in Verbindung mit § 6 ESM-Informationsordnung werden vom Präsidenten dem Budgetausschuss zur Enderledigung zugewiesen. Die Bestimmungen über die Behandlung von Berichten der Bundesregierung und ihrer Mitglieder gemäß § …
Anl. 2
…des maximalen Darlehensvolumens gemäß Art. 10 Abs. 1 ESM-Vertrag, 5. Regeln für Kapitalveränderungen gemäß Art. 10 Abs. 2 ESM-Vertrag 6. Anträgen und Analysen gemäß Art. 13 Abs. 1 ESM-Vertrag, 7. die grundsätzliche Gewährung von Stabilitätshilfe durch den ESM gemäß Art. 13…
§ 8 § 8
…§ 7 Abs. 2 VO-UA. 5. die Erstellung einer Liste von Personen gemäß § 31g Abs. 1. (Anm.: Z 6 aufgehoben durch Z 1, BGBl. I Nr. 54/2023) (4) Ebenso bedürfen die Verfügungen des Präsidenten hinsichtlich 1. der Liste der Abgeordneten…
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