GOG
Gliederung
Erster Abschnitt.
Erster Unterabschnitt Sicherheit in Gerichtsgebäuden und bei auswärtigen Gerichtshandlungen
§ 2 Ausnahmen vom Mitnahmeverbot von Waffen
(1) Auf Kontrollorgane (§ 3 Abs. 1), die zum Führen einer bestimmten Waffe nach dem Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443, befugt sind, sowie auf Personen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind oder auf Grund eines richterlichen Auftrags eine bestimmte Waffe in das Gerichtsgebäude mitzunehmen haben, ist insoweit der § 1 nicht anzuwenden.
(2) Richtern, Staatsanwälten und anderen Beamten der Gerichte und staatsanwaltschaftlichen Behörden kann auf ihren Antrag von ihrer für Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Sachleistungen zuständigen Dienstbehörde die Mitnahme einer bestimmten Waffe, die sie besitzen oder führen dürfen, in das Gerichtsgebäude, in dem ihre Dienststelle untergebracht ist, befristet gestattet werden, wenn hiefür besonders wichtige Gründe gegeben sind; hierüber ist unter Anwendung des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984, BGBl. Nr. 29, mit Bescheid zu entscheiden.
(3) Unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen kann auch anderen Personen sowie Personen des im Abs. 2 genannten Personenkreises, die eine Waffe in ein nicht vom Abs. 2 erfaßtes Gerichtsgebäude mitzunehmen beabsichtigen, auf ihren Antrag die Mitnahme einer bestimmten Waffe in ein oder mehrere Gerichtsgebäude befristet gestattet werden; die Entscheidung obliegt dem Präsidenten desjenigen Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel das Gerichtsgebäude liegt, in das der Antragsteller die Waffe mitzunehmen beabsichtigt. In einem solchen Verfahren ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51, anzuwenden.
Art. 10 § 2 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
Art. 10 § 2 Personenbezogene Bezeichnungen
…aus BGBl. I Nr. 92/2006, zu den §§ 89c, 89f, 91b und 91c , RGBl. Nr. 217/1896) § 2. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.…
Art. 4 § 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 20/1991, zu den §§ 48a, 48b, RGBl. Nr. 217/1896)
…§ 2. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
§ 2 Ausnahmen vom Mitnahmeverbot von Waffen
…§ 2. (1) Auf Kontrollorgane ( § 3 Abs. 1 ), die zum Führen einer bestimmten Waffe nach dem Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443, befugt…
§ 3 Sicherheitskontrolle
…sind die von Sicherheitsunternehmern ( § 9 Abs. 1 ) mit der Vornahme der Sicherheitskontrollen Beauftragten sowie die vom Verwalter eines Gerichtsgebäudes hiezu bestimmten Gerichtsbediensteten. (2) Die Sicherheitskontrollen können insbesondere unter Verwendung technischer Hilfsmittel, wie Torsonden und Handsuchgeräten, durchgeführt werden; unter möglichster Schonung des Betroffenen ist auch das Verlangen nach einer…
Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003
§ 3a § 3a
…Sicherheit in Amtsgebäuden (1) Gebäude und Räumlichkeiten, die zur Nutzung durch die Agrarbezirksbehörde bestimmt sind, dürfen mit einer Waffe nicht betreten werden. (2) Personen, die ein Gebäude oder eine Räumlichkeit gemäß Abs. 1 betreten oder sich darin aufhalten, haben sich auf Aufforderung einer Kontrolle zu unterziehen, ob…
§ 228 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 228
…Beteiligte oder Zuhörer teilnehmen. Doch darf Personen, die wegen ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen einer Waffe verpflichtet sind oder denen nach den §§ 2 und 8 des Gerichtsorganisationsgesetzes die Mitnahme einer Waffe gestattet worden ist, die Anwesenheit deswegen nicht verweigert werden. (3) Unmündige können als Zuhörer von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden, sofern durch…
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…führt die Justizverwaltungsgeschäfte für das Landesverwaltungsgericht, soweit diese nicht aufgrund dieses Gesetzes durch andere Organe zu besorgen sind. Sie/Er vertritt das Landesverwaltungsgericht nach außen. (2) Zu den Leitungsgeschäften der Präsidentin/des Präsidenten gehören neben den ihr/ihm nach diesem Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben insbesondere 1. die nähere Regelung des Dienstbetriebes…
§ 37a GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 37a
…sind 1. die Debatte und Abstimmung über Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder sowie über Berichte der Bundesminister in EU-Angelegenheiten gemäß § 28b , 2. die Debatten und Abstimmungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit sich nicht aus Abs. 3 und 4 anderes ergibt. Die Öffentlichkeit kann…
§ 9
…ist, hat für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode so lange Sitz und Stimme im Nationalrat, als nicht seine Mitgliedschaft aus einem der im § 2 genannten Gründe erloschen ist.…
§ 31f
…einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union in seinem Wirkungsbereich innerhalb eines konkret bestimmten Zeitraums, höchstens jedoch innerhalb der letzten drei Monate, eingelangt sind. (2) Eine Anfrage gemäß Abs. 1 ist dem Präsidenten schriftlich zu übergeben. Sie muss mit den eigenhändig beigesetzten Unterschriften von wenigstens fünf Abgeordneten, die Fragesteller…
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