BundesrechtBundesgesetzeGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter HaftungAbschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter§ 16

§ 16Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten

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