§ 333 Einheitliche Anlaufstelle — GewO 1994
(1) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes, und zwar Behörde erster Instanz, die Bezirksverwaltungsbehörde.
(2) Gewerbetreibende können die Meldung, die sie als Pflichtversicherte zu Beginn der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abzugeben und die Anzeige, die sie als Abgabepflichtige bei Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit an das zuständige Finanzamt zu erstatten haben, auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege einbringen. Die Gewerbebehörde hat die Meldung des Pflichtversicherten unverzüglich an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und die Anzeige des Abgabepflichtigen an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
§ 335 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 335
…Ist in Verfahren betreffend Betriebsanlagen in erster Instanz die örtliche Zuständigkeit mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden gegeben (§ 333), ist diejenige Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bereich sich der größte Teil der Grundfläche der Betriebsanlage befindet. Die übrigen betroffenen Bezirksverwaltungsbehörden sind zu hören.…
§ 333 Einheitliche Anlaufstelle
…IV. Hauptstück Behörden und Verfahren 1. Allgemeine Bestimmungen Einheitliche Anlaufstelle § 333. (1) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes, und zwar Behörde erster Instanz, die Bezirksverwaltungsbehörde. (2) Gewerbetreibende können die Meldung…
§ 39 a) Gewerberechtlicher Geschäftsführer
…kann für die Ausübung seines Gewerbes einen Geschäftsführer bestellen, der dem Gewerbeinhaber gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde (§ 333) gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. Der Gewerbeinhaber hat einen Geschäftsführer zu bestellen, wenn er den Befähigungsnachweis nicht erbringen kann oder wenn…
§ 365y Datenschutz, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und statistische Daten
…festgestellten Verstöße verhängten Geldstrafen oder Verwaltungsmaßnahmen, 6. das Personal, das den für die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden (§ 333) zugewiesen wurde. Die Statistiken und Daten sind dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort jeweils jährlich sowie auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (10) Der Bundesminister…
§ 42b WaffG · WaffG · Waffengesetz 1996
§ 42b Deaktivierung von Schusswaffen oder Kriegsmaterial
…nicht befolgt oder 3. der Gewerbetreibende von seiner Ermächtigung auf andere Weise nicht rechtskonform Gebrauch macht. Über eine erfolgte Entziehung sind die gemäß § 333 GewO 1994 zuständige Gewerbebehörde und der jeweils andere Bundesminister zu verständigen. (6) Die gemäß Abs. 3 ermächtigten Gewerbetreibenden haben binnen sechs Wochen ab Kennzeichnung diese der…
§ 18 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 18 Meldungen der Pflichtversicherten
…gemäß § 4 Ausgenommene im Falle des Eintrittes oder des Wegfalles des Ausnahmegrundes. Der Meldung an den Versicherungsträger ist eine Meldung nach § 333 Abs. 2 GewO 1994 für den Beginn der Pflichtversicherung an die Gewerbebehörde gleichzuhalten. (2) Die gemäß Abs. 1 Meldepflichtigen haben innerhalb der dort angegebenen Frist alle für das…
Anl. 19 ASV 2008 · ASV 2008 · Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008
Anl. 19
…Bezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz, § 333 Abs. 1 GewO 1994) Erste Instanz: Bezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz, § 333 Abs. 1 GewO 1994) Zweite Instanz: Landeshauptmann (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge zweiter Instanz…
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