(1) Dem Beamten, der eine in fachlicher Hinsicht zumindest gute Leistung erbringt, die – bezogen auf eine Zeiteinheit – in mengenmäßiger Hinsicht erheblich über der Normalleistung liegt, gebührt eine Mehrleistungszulage.
(2) Bei der Bemessung der Mehrleistungszulage ist auf das Verhältnis der Mehrleistung zur Normalleistung Bedacht zu nehmen. Die Bemessung der Mehrleistungszulage bedarf der Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
§ 18 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 18 Mehrleistungszulagen
…§ 18. (1) Dem Beamten, der eine in fachlicher Hinsicht zumindest gute Leistung erbringt, die – bezogen auf eine Zeiteinheit – in mengenmäßiger Hinsicht erheblich über der…
§ 113g Maßnahmen im Bereich der Zollwache
…82a und 83 , auf die der Beamte vor der Überstellung unmittelbar Anspruch gehabt hat, und 2. der Summe der Nebengebühren gemäß den §§ 18, 19a, 19b und Art. XII der 47. GehG-Novelle, Vergütungen und Abgeltungen, die dem Beamten nach der Überstellung auf dem neuen Arbeitsplatz gebühren, solange die in Z 1 angeführte Summe die in…
§ 15 Nebengebühren
…und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) ( § 17 ), 4. die Journaldienstzulage ( § 17a ), 5. die Bereitschaftsentschädigung ( § 17b ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 18 ), 7. die Belohnung ( § 19 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 19a ), 9. die Gefahrenzulage ( § 19b ), 10. die Aufwandsentschädigung ( § 20 ), 11…
§ 54c Dienstzulagen
…und die Dienstzulage gemäß Abs. 1 sind alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten. Auf Hochschullehrpersonen sind die §§ 16 bis 18 nicht anzuwenden. (3) Der Hochschullehrperson, die mit der Leitung eines Instituts einer Pädagogischen Hochschule betraut ist, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage in der Höhe von 837,9…
§ 48o VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48o Monatsentgelt und Dienstzulagen
…des Monatsentgelts der Entlohnungsgruppe l 1, Entlohnungsstufe 1. Mit dem Fixentgelt sind alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten. Die § 16 bis 18 GehG sind nicht anzuwenden. (3) Der Vertragshochschullehrperson, auf die Abs. 2 nicht anzuwenden ist, gebührt eine Dienstzulage. Sie beträgt 1. in der Entlohnungsgruppe ph …
§ 47 Vergütung für Mehrdienstleistung
… 3 so gebührt ihr hiefür an Stelle der in § 22 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 16 bis 18 GehG angeführten Nebengebühren eine besondere Vergütung. Aus Tätigkeiten gemäß § 40a Abs. 3 dritter Satz besteht weder Anspruch auf eine besondere Vergütung noch auf…
§ 480 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 480 Zusammensetzung der Vergütung
…480. (1) Die Vergütung und der Ersatz der Fahrtkosten treten an die Stelle der Ansprüche, die sich für Bundesbeamte aus §§ 16 bis 18 und 19a bis 20a des Gehaltsgesetzes 1956 und aus der Reisegebührenvorschrift 1955 ergeben. Gleiches gilt für Vertragsbedienstete in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. (2…
§ 24 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 24 Vergütung für Mehrdienstleistung
…3 so gebührt ihr hiefür an Stelle der in § 22 Abs. 1 VBG in Verbindung mit den §§ 16 bis 18 GehG angeführten Nebengebühren eine besondere Vergütung. Aus Tätigkeiten gemäß § 8 Abs. 3 dritter Satz besteht weder Anspruch auf besondere Vergütung noch auf die…
§ 23 LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 23 Vergütung für Mehrdienstleistung
…3 , so gebührt ihr hiefür an Stelle der in § 22 Abs. 1 VBG in Verbindung mit den §§ 16 bis 18 GehG angeführten Nebengebühren eine besondere Vergütung. Aus Tätigkeiten gemäß § 8 Abs. 3 dritter Satz besteht weder Anspruch auf eine besondere Vergütung noch auf…
§ 50 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 50 Mehrdienstleistung der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen
…oder das in § 43 Abs. 2 festgelegte Stundenausmaß überschritten wird, gebührt dem Landeslehrer anstelle der in den §§ 16 bis 18 Gehaltsgesetz 1956 , BGBl. Nr. 54, angeführten Nebengebühren eine besondere Vergütung gemäß Abs. 5 . Sofern sich aus schulzeitrechtlichen oder kalendermäßigen Gründen (abweichend von der Dauer eines…
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