JudikaturOGH

RS0074328 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 1990

Die in Punkt 14.2.2. der Dienstanweisung genannte Mehrleistungsentschädigung entspricht der Mehrleistungszulage nach § 18 GehG. Überstundenvergütungen nach § 16 GehG sind davon nicht umfaßt.

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