Die Gebühr des Sachverständigen umfaßt
1. den Ersatz der notwendigen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Befund- oder Beweisaufnahme, durch den Aufenthalt an diesem Ort und durch die Rückreise verursacht werden;
2. den Ersatz der Kosten für die Beiziehung von Hilfskräften und der sonstigen durch seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren verursachten notwendigen Kosten;
3. die Entschädigung für Zeitversäumnis;
4. die Gebühr für Mühewaltung einschließlich der Gebühr für die Teilnahme an einer Verhandlung und der Gebühr für Aktenstudium.
§ 24 GebAG · GebAG · Gebührenanspruchsgesetz
§ 24 Umfang der Gebühr
…§ 24. Die Gebühr des Sachverständigen umfaßt 1. den Ersatz der notwendigen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Befund- oder Beweisaufnahme, durch den Aufenthalt…
§ 53 Umfang. Geltendmachung und Bestimmung der Gebühr
…§ 53. (1) Für den Umfang, die Geltendmachung und die Bestimmung der Gebühr der Dolmetscherinnen und Dolmetscher gelten die §§ 24 bis 30, 31 Abs. 1 Z 6 , Abs. 1a und Abs. 2, 32, 34, 36, 37 Abs. 2, 38 bis…
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