(1) Die Vollstreckungsorgane sind befugt, soweit es der Zweck der Exekution erfordert, die Wohnung des Verpflichteten, dessen Behältnisse, und wenn nötig, mit entsprechender Schonung der Person, selbst die vom Verpflichteten getragene Kleidung zu durchsuchen. Verschlossene Haus-, Wohnungs- und Zimmertüren sowie verschlossene Behältnisse dürfen sie ungeachtet geringfügiger Beschädigungen zum Zweck der Exekution öffnen lassen; Haus- und Wohnungstüren durch Auswechseln des Schlosses jedoch nur dann, wenn der Schlüssel zum neuen Schloss jederzeit behoben werden kann. Wenn jedoch weder der Verpflichtete noch eine zu seiner Familie gehörende oder von ihm zur Obsorge bestellte volljährige Person anwesend ist, sind den vorerwähnten Exekutionshandlungen zwei vertrauenswürdige, volljährige Personen als Zeugen beizuziehen. Die Vollstreckungsorgane dürfen Räume und Behältnisse durch das Anlegen eines Siegels sichern.
(2) Die Vollstreckungsorgane können zur Beseitigung eines ihnen entgegengestellten Widerstands die den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unmittelbar um Unterstützung ersuchen. Wegen Erwirkung militärischer Hilfe haben sie sich an den Vorsteher des Exekutionsgerichts zu wenden.
(3) Bei Exekutionen gegen aktiv dienende Personen der bewaffneten Macht oder der Bundespolizei ist, wenn nicht Gefahr am Verzuge ist, behufs Beseitigung eines Widerstandes die Unterstützung des militärischen Vorgesetzten des Verpflichteten anzusuchen.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
§ 176 Besichtigung der Liegenschaft
…wenn die Liegenschaft von einem Dritten bewohnt wird und die Türen zum Zeitpunkt der Besichtigung, der dem Dritten bekannt gegebenen wurde, verschlossen sind. § 26 und § 26a Abs. 2 und 3 sind sinngemäß anzuwenden.…
§ 141 Vornahme der Schätzung
…wenn die Liegenschaft von einem Dritten bewohnt wird und die Türen zum Zeitpunkt der Schätzung, der dem Dritten bekannt gegebenen wurde, verschlossen sind. § 26 und § 26a Abs. 2 und 3 sind sinngemäß anzuwenden. (4) Der Sachverständige hat in das Gutachten auch einen Lageplan und bei Gebäuden…