BundesrechtBundesgesetzeElektrizitätswirtschaftsgesetz11. Teil Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit elektrischer Energie1. Hauptstück Flexibilitätsleistungen§ 139

§ 139Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen

In Kraft seit 24. Dezember 2025
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