10Ob504/93—OGH Entscheidung
08. Februar 1994
…durch die Entscheidung des verstärkten Senates SZ 61/143, wonach Unterhaltsansprüche grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden können, nicht für den Anwendungsbereich des § 72 EheG, also nicht für gesetzliche Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten, gilt (zB EFSlg 57.280; 10.12.1992, 7 Ob 614, 615/92; Purtscheller-Salzmann, Unterhaltsbemessung Rz 190). Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes unterliegt auch ein (für…