Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens besteht nicht, wenn sich aus dem Verhalten des verletzten Ehegatten ergibt, daß er die Verfehlung des anderen verziehen oder sie als ehezerstörend nicht empfunden hat.
Rückverweise
Das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Anwendung des § 56 EheG im Zeitpunkte der Klagserhebung ist vom beklagten Ehegatten zu beweisen.…
Übersicht der Entscheidungen zu § 56 EheG A Verzeihung B Verzicht auf Geltendmachung von Scheidungsgründen C Verfehlung, die nicht als ehezerstörend empfunden wurden D Allgemeines…
Auf die Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist von Amts wegen Bedacht zu nehmen, wenn sich auf Grund des in Erscheinung getretenen Verhaltens des beklagten Eheteiles Anhaltspunkte dafür ergeben. Die in den…
Die Verzeihung iSd § 56 EheG kann auch konkludent erfolgen.…
Der Sinn der Bestimmung des § 56 EheG ist darin gelegen, Ehen zu erhalten, die trotz der Verfehlung nicht zerrüttet sind, nicht aber solche, bei denen das eheliche Empfinden schon vor ihr fehlte…
Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
Die Vorschrift des § 56 EheG ist ausdrücklich auf Verschuldensscheidungen eingeschränkt. Bei Beurteilung der Frage des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe im Sinne des § 61 Abs 3 EheG kann…
des ruhenden Verfahrens angewendet werden, wenn feststeht, daß die Ehe während des zweijährigen Ruhens im vollen Umfange wiederaufgenommen und die vorherigen Eheverfehlungen somit gemäß § 56 EheG als verziehen angesehen werden müssen.…
Für den Scheidungsgrund des § 50 EheG (auf geistiger Störung beruhendes Verhalten) gilt weder der Ausschließungsgrund der Verzeihung nach § 56 EheG noch der Löschungsgrund des Fristablaufes nach § 57 EheG.…
…SZ 39/18 Zur Anwendung des § 56 EheG. ist erforderlich, daß der Kläger den Ehebruch der Beklagten nicht als ehezerstörend empfunden hat; es genügt nicht der Schluß, daß der Kläger eine solche Empfindung…
…dargestellten Überlegungen zur mangelnden Kausalität des Verhaltens der Frau. 2.3. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nur anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…§§ 35 bis 39 EheG. die Aufhebung der Ehe ausschließt, die Scheidung der Ehe dagegen durch ein solches Verhalten noch nicht ausgeschlossen wird, § 56 EheG. dafür vielmehr andere Voraussetzungen fordert. Sowohl § 22 Abs. 2 wie auch die §§ 35 bis 39 EheG. betreffen Willensmängel, die sich auf den…
…503 Z. 4 ZPO. geltend gemacht wird, weil das Berufungsgericht nicht Alleinverschulden oder wenigstens überwiegendes Verschulden der Klägerin angenommen habe. Die Revision meint, daß § 56 EheG. hätte angewendet werden müssen, weil die Klägerin die Beziehungen des Beklagten zu Hedwig L. nicht als ehestörend empfunden habe. Es kann dahingestellt werden, ob die…
…Aufforderung zur Ehescheidungsklage vergleichbar ist, nicht an. Letztlich fehlt es wegen der Einzelfallbezogenheit auch der Frage, ob in einem bestimmten Verhalten eine Verzeihung iSd § 56 EheG liegt, an der im § 502 Abs 1 ZPO genannten Bedeutung.…
…tat er alle Versuche der Klägerin, ein klärendes Gespräch zu führen, mit dem Kommentar ab, sie solle nicht "herumsudern". Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
… 2005 den Versuch machte, die Kinder vom Beklagten abzuschirmen, stellt keine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung dar. Eine Verzeihung im Sinn des § 56 EheG ist den Feststellungen nicht zu entnehmen. Auch wenn der Beklagte aus welchen Gründen immer an die Klägerin die von ihr zitierte SMS schickte, so ist…
…Einheit zu sehen, sodaß der Fristenlauf erst mit Kenntnisnahme der letzten in diesem Zusammenhang konkretisierbaren Handlung des Partners beginnt. b) Verzeihung iSd § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…durch die die Scheidung ausgeschlossen wird, zwischen Scheidung aus Verschulden und ohne Verschulden ein grundsätzlicher Unterschied besteht. Fristenablauf nach § 57 und Verzeihung nach § 56 EheG. kommen im letzteren Falle nicht in Betracht. Wird nur ein Scheidungsbegehren nach § 49 EheG. gestellt, was im gegenständlichen Falle zutrifft, nicht aber gleichzeitig, wenn…
…verziehen hätte. Aus der Tatsache allein, daß die Eheleute bis Mitte Jänner 1985 regelmäßig geschlechtlich miteinander verkehrt haben, ist eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nicht abzuleiten. Eine solche liegt in der Vollziehung des Geschlechtsverkehrs nur dann, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch unzweideutig zum…
…7.2.1984 getrennt und der Beklagte ist nicht mehr bereit, die Ehegemeinschaft mit der Klägerin fortzusetzen. Nun ist es sicher richtig, daß im Sinn des § 56 EheG verziehene Eheverfehlungen nicht unmittelbar zur Begründung eines auf § 49 EheG gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden können; sie können aber im Sinne des § 59 Abs…
…§§ 382b und 382e EO, nicht zu beanstanden. 3. Die Relevanz einer Verzeihung ist – anders als bei der Scheidung in § 56 EheG – gesetzlich nicht angeordnet. Selbst dort ist aber nach der Judikatur – und entgegen dem wiederholten Vorbringen des Rechtsmittelwerbers – ein nachfolgender Geschlechtsverkehr für sich…
…kann nur geschlossen werden, daß der Beklagte auch die intimen Beziehungen der Klägerin zu einem anderen Mann nicht mehr als ehezerstörend im Sinne des § 56 EheG empfunden hat. Diese Bestimmung gilt aber auch für den Ehescheidungsgrund des Ehebruches (so Schwind, Eherecht2, 197 f, SZ 39/18, zuletzt 5 Ob 622, 623…
…und einer unbedenklichen Beweiswürdigung getroffenen Feststellungen. Aus der gemeinsam verbrachten Urlaubswoche in Sizilien lasse sich nicht zwingend ableiten, daß eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG vorliege. Der Beklagte habe aber selbst nach diesem Zeitpunkt schwere Eheverfehlungen gesetzt, so daß auch frühere Eheverfehlungen gemäß § 59 Abs 2 EheG zur Unterstützung…
…Beklagte weiters darin, daß die Vorinstanzen nicht eine Verwirkung des Scheidungsrechtes des Klägers nach § 57 EheG „bzw.“ Verzeihung gemäß § 56 EheG angenommen haben. Eine Verzeihung im Sinne der genannten Bestimmung ist ein subjektiver innerer Vorgang (EFSlg. 34.025), der nach außen hin – wenn auch bloß…
…des § 59 Abs 1 und Abs 2 EheG zu verweisen. Daß der Kläger der Beklagten die von ihr gesetzten schweren Eheverfehlungen verziehen hätte (§ 56 EheG), wurde von ihr im Verfahren erster Instanz nicht eingewendet (vgl EFSlg 34.032 ua); im übrigen findet sich dafür in den Feststellungen der Vorinstanzen kein Anhaltspunkt…
…Eheleute bis zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft Ende November 1986 geschlechtlich miteinander verkehrten, ist entgegen der Ansicht der Revision eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nicht abzuleiten. Eine solche würde im Vollzug des Geschlechtsverkehrs nur dann liegen, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorginge, daß er dadurch unzweideutig zum…
…RS0069246). Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geht der Revisionswerber von einer Versöhnung der Ehegatten im Mai 2005 aus, weshalb die Rechtsfolgen des § 56 EheG zu berücksichtigen gewesen wären. Die Beweisergebnisse liefern für diese Behauptung einer Versöhnung aber keine Grundlage. Die Rechtsrüge geht insofern nicht vom festgestellten Sachverhalt aus (vgl…
…sein kann. Dem Hinweis des Beklagten, der Umstand, daß die Klägerin sein ehewidriges Verhalten jahrelang hingenommen habe, könne nur als Verzeihung im Sinne des § 56 EheG gewertet werden, ist zu entgegnen, daß allein aus dem Zuwarten der Klägerin mit der Einbringung der Scheidungsklage noch nicht der Schluß gezogen werden kann, daß…
…September 1987. Selbst wenn man dem Beklagten einräumt, daß eine Verzeihung auch konkludent geäußert werden kann (vgl Pichler in Rummel, ABGB, Rz 2 zu § 56 EheG), fehlt es hier an einem sachverhaltsmäßigen Substrat für die rechtliche Annahme einer solchen konkludenten Äußerung (vgl dazu die Parteiaussage der Klägerin - AS 82 unten -, sie…
…November 2000 etwas mehr Freiheit für sich forderte) den aus der Ehe entspringenden Pflichten widerspricht, sodass er jedenfalls fahrlässig handelte. Verzeihung im Sinn des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…§ 502 Abs 1 ZPO dar (RIS-Justiz RS0057303). Auch die Beurteilung der Frage, ob ein Ehepartner dem anderen die angelasteten Eheverfehlungen verziehen hat (§ 56 EheG), ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig (3 Ob 238/06f = RIS-Justiz RS0118125 [T1]). Eine zu korrigierende Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz dahingehend…
…SZ 32/66 Beim Scheidungsgrund des § 50 EheG. wird das Scheidungsrecht weder durch Verzeihung nach § 56 EheG. noch durch Fristablauf nach § 57 EheG. ausgeschlossen. Härteklausel. Geistige Störung nach § 50 EheG. und Aufhebung der geistigen Gemeinschaft nach § 51 EheG. Entscheidung…
…Daraus, daß er versucht habe, auf die Beklagte beruhigend einzuwirken und sie auf Distanz zu halten, könne nicht auf eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG geschlossen werden. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es übernahm die Feststellungen des Erstrichters als das Ergebnis einer unbedenklichen Beweiswürdigung und billigte seine rechtliche Beurteilung. Soweit…
…beizupflichten. Es genügt aber auch nicht, daß Eheverfehlungen feststehen, es ist vielmehr überdies erforderlich, daß der klagende Teil die Verfehlungen als ehezerstörend empfunden hat (§ 56 EheG.). Daraus, daß der Kläger zumindestens bis Jänner oder Februar 1947 mit der Beklagten die Ehe vollzogen hat, ist zu schließen, daß er bis dahin allfällig…
…für sich allein weder etwas über die Verzeihung von Eheverfehlungen noch über die Frage der endgültigen Zerrüttung der Ehe aus. Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltslos bereit ist…
…auf eine derartige Verzeihung im erstgerichtlichen Verfahren gar nicht berufen hat. Im übrigen ist in der Vollziehung eines Geschlechtsverkehrs eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nur dann zu erblicken, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch unzweideutig zum Ausruck bringen wollte, die Eheverfehlungen des anderen nicht…
…Jahr 1990, von dem der Kläger im Jahr 1997 noch keine Kenntnis gehabt habe, als verziehen anzusehen. Der Kläger könne daher sein Scheidungsbegehren gemäß § 56 EheG nicht allein auf diesen Ehebruch stützen, ihn aber nach Ansicht des Berufungsgerichts zur Unterstützung eines auf den Ehebruch, den die Beklagte im Jahr 1999 begangen…
…Rechtsprechung obliegt die Beweislast dafür dem Ehegatten, der die Verfehlung gesetzt hat (Hopf/Kathrein, aaO und Gruber in Schwimann, ABGB I2 Rz 11 zu § 56 EheG, je mN). Wie die Klägerin zu Recht hervorhebt, hat der Beklagte in seiner ersten ausführlichen Stellungnahme zur Klage (Schriftsatz ON 10), verlesen in der Verhandlungstagsatzung…
…Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung wirksam darauf verzichten können, bereits verwirklichte Scheidungsgründe geltend zu machen (RIS Justiz RS0016541 [T1, T2]; Gruber in Schwimann , ABGB3 I, § 56 EheG Rz 11; Koch in KBB2 § 56 EheG Rz 5; Stabentheiner in Rummel 3 § 56 EheG Rz 6; alle mwN). Demgegenüber wurde die Wirksamkeit…
… 2; Nademleinsky/Weitzenböck in Schwimann/Kodek , ABGB 5 § 59 EheG Rz 4). Diese Regelung ist analog auf verziehene Eheverfehlungen (§ 56 EheG) anzuwenden (RS0057143). [23] 1.2. Im vorliegenden Fall steht fest, dass es zwischen den Streitteilen „immer wieder“ – also offenbar auch in den letzten…