RS0102133 – OGH Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 56 EheG
A Verzeihung
B Verzicht auf Geltendmachung von Scheidungsgründen
C Verfehlung, die nicht als ehezerstörend empfunden wurden
D Allgemeines
Das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Anwendung des § 56 EheG im Zeitpunkte der Klagserhebung ist vom beklagten Ehegatten zu beweisen.…
Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr…
Die Verzeihung iSd § 56 EheG kann auch konkludent erfolgen.…
Übersicht der Entscheidungen zu § 56 EheG A Verzeihung B Verzicht auf Geltendmachung von Scheidungsgründen C Verfehlung, die nicht als ehezerstörend empfunden wurden D Allgemeines…
Der Sinn der Bestimmung des § 56 EheG ist darin gelegen, Ehen zu erhalten, die trotz der Verfehlung nicht zerrüttet sind, nicht aber solche, bei denen das eheliche Empfinden schon vor ihr fehlte…
des ruhenden Verfahrens angewendet werden, wenn feststeht, daß die Ehe während des zweijährigen Ruhens im vollen Umfange wiederaufgenommen und die vorherigen Eheverfehlungen somit gemäß § 56 EheG als verziehen angesehen werden müssen.…
Die Vorschrift des § 56 EheG ist ausdrücklich auf Verschuldensscheidungen eingeschränkt. Bei Beurteilung der Frage des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe im Sinne des § 61 Abs 3 EheG kann…
Für den Scheidungsgrund des § 50 EheG (auf geistiger Störung beruhendes Verhalten) gilt weder der Ausschließungsgrund der Verzeihung nach § 56 EheG noch der Löschungsgrund des Fristablaufes nach § 57 EheG.…
…SZ 39/18 Zur Anwendung des § 56 EheG. ist erforderlich, daß der Kläger den Ehebruch der Beklagten nicht als ehezerstörend empfunden hat; es genügt nicht der Schluß, daß der Kläger eine solche Empfindung…
…3 ZPO). Begründung: 1. Der Mann macht in seiner außerordentlichen Revision geltend, das Berufungsgericht habe sich bei Abweisung seiner Ehescheidungsklage zu Unrecht auf § 56 EheG gestützt; die Frau habe nämlich im Verfahren erster Instanz weder eingewendet, der Mann habe ihr die Eheverfehlungen verziehen, noch vorgebracht, er habe sie nicht als…
…§§ 35 bis 39 EheG. die Aufhebung der Ehe ausschließt, die Scheidung der Ehe dagegen durch ein solches Verhalten noch nicht ausgeschlossen wird, § 56 EheG. dafür vielmehr andere Voraussetzungen fordert. Sowohl § 22 Abs. 2 wie auch die §§ 35 bis 39 EheG. betreffen Willensmängel, die sich auf den…
…7.2.1984 getrennt und der Beklagte ist nicht mehr bereit, die Ehegemeinschaft mit der Klägerin fortzusetzen. Nun ist es sicher richtig, daß im Sinn des § 56 EheG verziehene Eheverfehlungen nicht unmittelbar zur Begründung eines auf § 49 EheG gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden können; sie können aber im Sinne des § 59 Abs…
…verziehen hätte. Aus der Tatsache allein, daß die Eheleute bis Mitte Jänner 1985 regelmäßig geschlechtlich miteinander verkehrt haben, ist eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nicht abzuleiten. Eine solche liegt in der Vollziehung des Geschlechtsverkehrs nur dann, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch unzweideutig zum…
…kann nur geschlossen werden, daß der Beklagte auch die intimen Beziehungen der Klägerin zu einem anderen Mann nicht mehr als ehezerstörend im Sinne des § 56 EheG empfunden hat. Diese Bestimmung gilt aber auch für den Ehescheidungsgrund des Ehebruches (so Schwind, Eherecht2, 197 f, SZ 39/18, zuletzt 5 Ob 622, 623…
…September 1987. Selbst wenn man dem Beklagten einräumt, daß eine Verzeihung auch konkludent geäußert werden kann (vgl Pichler in Rummel, ABGB, Rz 2 zu § 56 EheG), fehlt es hier an einem sachverhaltsmäßigen Substrat für die rechtliche Annahme einer solchen konkludenten Äußerung (vgl dazu die Parteiaussage der Klägerin - AS 82 unten -, sie…
…des § 59 Abs 1 und Abs 2 EheG zu verweisen. Daß der Kläger der Beklagten die von ihr gesetzten schweren Eheverfehlungen verziehen hätte (§ 56 EheG), wurde von ihr im Verfahren erster Instanz nicht eingewendet (vgl EFSlg 34.032 ua); im übrigen findet sich dafür in den Feststellungen der Vorinstanzen kein Anhaltspunkt…
…Daraus, daß er versucht habe, auf die Beklagte beruhigend einzuwirken und sie auf Distanz zu halten, könne nicht auf eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG geschlossen werden. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es übernahm die Feststellungen des Erstrichters als das Ergebnis einer unbedenklichen Beweiswürdigung und billigte seine rechtliche Beurteilung. Soweit…
…Aufforderung zur Ehescheidungsklage vergleichbar ist, nicht an. Letztlich fehlt es wegen der Einzelfallbezogenheit auch der Frage, ob in einem bestimmten Verhalten eine Verzeihung iSd § 56 EheG liegt, an der im § 502 Abs 1 ZPO genannten Bedeutung.…
…durch die die Scheidung ausgeschlossen wird, zwischen Scheidung aus Verschulden und ohne Verschulden ein grundsätzlicher Unterschied besteht. Fristenablauf nach § 57 und Verzeihung nach § 56 EheG. kommen im letzteren Falle nicht in Betracht. Wird nur ein Scheidungsbegehren nach § 49 EheG. gestellt, was im gegenständlichen Falle zutrifft, nicht aber gleichzeitig, wenn…
… 2004 eingebrachten Scheidungsklage durch den Kläger am 8. März 2005 zu einer Versöhnung gekommen ist; diese ist als Verzeihung iSd § 56 EheG zu werten. Zuvor gelegene Eheverfehlungen der Beklagten können nach der herrschenden Rechtsprechung nur mehr zur Unterstützung eines auf nicht verziehene Verfehlungen gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden…
…Feststellung, an die auch der Oberste Gerichtshof gebunden ist (EFSlg 25.833, 20.822, 14.261, EvBl 1966/239; Schwind, Eherecht2 242; Pichler aaO Rz 4 zu § 56 EheG). Der Beklagte ließ diese Feststellungen des Erstgerichtes aber unangefochten. Gemäß § 498 Abs 1 ZPO hatte dann das Berufungsgericht die durch die geltend gemachten Berufungsgründe…
…503 Z. 4 ZPO. geltend gemacht wird, weil das Berufungsgericht nicht Alleinverschulden oder wenigstens überwiegendes Verschulden der Klägerin angenommen habe. Die Revision meint, daß § 56 EheG. hätte angewendet werden müssen, weil die Klägerin die Beziehungen des Beklagten zu Hedwig L. nicht als ehestörend empfunden habe. Es kann dahingestellt werden, ob die…
…tat er alle Versuche der Klägerin, ein klärendes Gespräch zu führen, mit dem Kommentar ab, sie solle nicht "herumsudern". Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr…
…Eheleute bis zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft Ende November 1986 geschlechtlich miteinander verkehrten, ist entgegen der Ansicht der Revision eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nicht abzuleiten. Eine solche würde im Vollzug des Geschlechtsverkehrs nur dann liegen, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorginge, daß er dadurch unzweideutig zum…
…sein kann. Dem Hinweis des Beklagten, der Umstand, daß die Klägerin sein ehewidriges Verhalten jahrelang hingenommen habe, könne nur als Verzeihung im Sinne des § 56 EheG gewertet werden, ist zu entgegnen, daß allein aus dem Zuwarten der Klägerin mit der Einbringung der Scheidungsklage noch nicht der Schluß gezogen werden kann, daß…
… 2; Nademleinsky/Weitzenböck in Schwimann/Kodek , ABGB 5 § 59 EheG Rz 4). Diese Regelung ist analog auf verziehene Eheverfehlungen (§ 56 EheG) anzuwenden (RS0057143). [23] 1.2. Im vorliegenden Fall steht fest, dass es zwischen den Streitteilen „immer wieder“ – also offenbar auch in den letzten…
… 2005 den Versuch machte, die Kinder vom Beklagten abzuschirmen, stellt keine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung dar. Eine Verzeihung im Sinn des § 56 EheG ist den Feststellungen nicht zu entnehmen. Auch wenn der Beklagte aus welchen Gründen immer an die Klägerin die von ihr zitierte SMS schickte, so ist…
…auf eine derartige Verzeihung im erstgerichtlichen Verfahren gar nicht berufen hat. Im übrigen ist in der Vollziehung eines Geschlechtsverkehrs eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nur dann zu erblicken, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch unzweideutig zum Ausruck bringen wollte, die Eheverfehlungen des anderen nicht…
…nicht Folge zu geben. Ausgehend von den getroffenen Tatsachenfeststellungen sind aber die Urteile der Vorinstanzen frei von Rechtsirrtum: Soweit eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ein subjektiver innerer Vorgang ist, der nach freier richterlicher Beweiswürdigung festzustellen ist, liegt keine Rechtsfrage vor (RZ 1980/29). Soweit Verzeihung unabhängig von diesem inneren…
…bereit ist, mit ihm die Ehe fortzusetzen (stRspr, zuletzt 1 Ob 73/98m; RIS Justiz RS0057069, RS0057075; Pichler in Rummel2, § 56 EheG Rz 2). Die erlittene Kränkung muß innerlich überwunden sein. Für die Verzeihung ist der Ehegatte beweispflichtig, der die Verfehlung(en) begangen hat (7 …
…Der Kläger habe der Beklagten deren Eheverfehlungen auch nicht verziehen. Bloßer Geschlechtsverkehr ohne ausdrücklichen Verzeihungswillen rechtfertige nicht die Annahme einer Verzeihung im Sinne des § 56 EheG. Eine Verzeihung könne schon deshalb nicht angenommen werden, weil der Kläger trotz häufiger Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit der Beklagten von seinem Entschluß, sich scheiden zu…
…beizupflichten. Es genügt aber auch nicht, daß Eheverfehlungen feststehen, es ist vielmehr überdies erforderlich, daß der klagende Teil die Verfehlungen als ehezerstörend empfunden hat (§ 56 EheG.). Daraus, daß der Kläger zumindestens bis Jänner oder Februar 1947 mit der Beklagten die Ehe vollzogen hat, ist zu schließen, daß er bis dahin allfällig…
…Beklagte weiters darin, daß die Vorinstanzen nicht eine Verwirkung des Scheidungsrechtes des Klägers nach § 57 EheG „bzw.“ Verzeihung gemäß § 56 EheG angenommen haben. Eine Verzeihung im Sinne der genannten Bestimmung ist ein subjektiver innerer Vorgang (EFSlg. 34.025), der nach außen hin – wenn auch bloß…
…November 2000 etwas mehr Freiheit für sich forderte) den aus der Ehe entspringenden Pflichten widerspricht, sodass er jedenfalls fahrlässig handelte. Verzeihung im Sinn des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr…
…Es übernahm die Feststellungen des Erstgerichtes und gelangte rechtlich zum Ergebnis, daß die Klägerin dem Beklagten die bis Jahresende 1986 gesetzten Eheverfehlungen verziehen habe (§ 56 EheG). In der ersten Zeit der Haft bis zum Jahreswechsel 1986/87 habe es zwischen den Streitteilen einen regen Briefverkehr gegeben; in ihren Briefen habe die…
…zusammengelebt hatte und mit der er erneut eine Lebensgemeinschaft einging, auch nach der Verzeihung "nicht gänzlich abgebrochen" hatte, ihr Verhalten nicht im Sinn des § 56 EheG als ehezerstörend empfunden hat. Die Beklagte hat sich darauf berufen, daß der Kläger selbst nach ihrer Überreaktion wegen einer angeblich nicht ganz sauberen Badewanne ihr…
…Verhalten der beiden Streitteile im Sommer 1979 die Annahme rehtfertigt, dass darin eine (gegenseitige) Verzeihung der bis dahin gesetzten beiderseitigen Eheverfehlungen iSd § 56 EheG zu erblicken sei, so hat der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verzeihung ein innerer Vorgang ist, dessen Annahme auf Schlüssen beruht, die aus…
…Rechtsprechung obliegt die Beweislast dafür dem Ehegatten, der die Verfehlung gesetzt hat (Hopf/Kathrein, aaO und Gruber in Schwimann, ABGB I2 Rz 11 zu § 56 EheG, je mN). Wie die Klägerin zu Recht hervorhebt, hat der Beklagte in seiner ersten ausführlichen Stellungnahme zur Klage (Schriftsatz ON 10), verlesen in der Verhandlungstagsatzung…
…und einer unbedenklichen Beweiswürdigung getroffenen Feststellungen. Aus der gemeinsam verbrachten Urlaubswoche in Sizilien lasse sich nicht zwingend ableiten, daß eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG vorliege. Der Beklagte habe aber selbst nach diesem Zeitpunkt schwere Eheverfehlungen gesetzt, so daß auch frühere Eheverfehlungen gemäß § 59 Abs 2 EheG zur Unterstützung…
…für sich allein weder etwas über die Verzeihung von Eheverfehlungen noch über die Frage der endgültigen Zerrüttung der Ehe aus. Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr…
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