BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz2. Teil Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen1. Hauptstück Betriebsförderungen1. Abschnitt Marktprämie§ 16

§ 16Beginn, Dauer und Beendigung der Förderung

In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date