Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien ab Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage bei der EAG Förderabwicklungsstelle, bei Erweiterungen und Revitalisierungen ab Nachweis der Inbetriebnahme der erweiterten oder revitalisierten Anlage bei der EAG Förderabwicklungsstelle, für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.
Rückverweise
Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen
§ 5
…einzutragen wäre, der Vermerk einzutragen: „Eintragung des Pfandrechtes zur Sicherung der Rechte der Besitzer von Eisenbahnprioritätsobligationen vorbehalten“. (2) Das Verfahren gemäß § 16 EAG. ist erst nach Vollziehung der vorbehaltenen Eintragungen durchzuführen. (3) Den Eintragungen, die in der ersten Abteilung des Lastenblattes einer gemäß Absatz 1 eröffneten Einlage vorgenommen…