BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz2. Teil Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen1. Hauptstück Betriebsförderungen3. Abschnitt Antrag auf Förderung durch Marktprämie§ 52

§ 52Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse

In Kraft seit 01. Januar 2022
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