BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz2. Teil Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen1. Hauptstück Betriebsförderungen4. Abschnitt Wechselmöglichkeit für geförderte Anlagen nach dem Ökostromgesetz 2012§ 54

§ 54Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas

In Kraft seit 31. Dezember 2022
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