BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz2. Teil Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen1. Hauptstück Betriebsförderungen3. Abschnitt Antrag auf Förderung durch Marktprämie§ 53

§ 53Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biogas

In Kraft seit 01. November 2025
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