BDG 1979
Gliederung
ALLGEMEINER TEIL
8. Abschnitt DISZIPLINARRECHT
2. Unterabschnitt Organisatorische Bestimmungen
§ 96 Disziplinarbehörden
Disziplinarbehörden sind
1. die Dienstbehörden und
2. die Bundesdisziplinarbehörde.
Wenn die nach § 96 BDG 1979 zu den Disziplinarbehörden zählende Dienstbehörde von einer Dienstpflichtverletzung Kenntnis erlangt, hat sie entweder binnen sechs Monaten eine Disziplinarverfügung zu erlassen oder die Anzeige an die…
…Beschuldigten endet. Verliert der Beamte durch die von ihm selbstgewählte Beendigung seines Dienstverhältnisses seinen besonderen Status (Rechtsstellung), dann ist nicht nur für die in § 96 BDG 1979 aufgezählten Disziplinarbehörden, sondern auch für den mit Säumnisbeschwerde oder Bescheidbeschwerde angerufenen Verwaltungsgerichtshof eine (disziplinäre) Weiterverfolgung rechtens ausgeschlossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.01.1989…
…der hinreichenden Bestimmtheit der Gesetze gemäß Art18 B-VG" behauptet, hinsichtlich der §§1 Abs1 Z22 und 2 der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 sowie des §96 BDG 1979 die Einleitung eines "Gesetzesprüfungsverfahrens" angeregt und die Aufhebung der angefochtenen Bescheide begehrt wird. Zur Zulässigkeit der Beschwerden finden sich darin keine näheren Ausführungen. 3. Der…
…rechtlichen Erwägungen im angefochtenen Bescheid verwiesen. II. Der Verfassungsgerichtshof hat über die Beschwerde erwogen: A. Wie sich aus der (abschließenden) Aufzählung der Disziplinarbehörden in §96 BDG 1979 und aus der Umschreibung der Zuständigkeit der DOK in §97 Z3 BDG 1979 ergibt, unterliegen Entscheidungen der DOK keinem weiteren Instanzenzug (vgl. auch §…
…die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde begehrt. II. Der Verfassungsgerichtshof hat über die Beschwerde erwogen: A. Wie sich aus der (abschließenden) Aufzählung der Disziplinarbehörden in §96 BDG 1979 und aus der Umschreibung der Zuständigkeit der DOK in §97 Z3 BDG 1979 ergibt, unterliegen Entscheidungen der DOK keinem weiteren Instanzenzug (vgl. auch §…
…Instanzenzug der Disziplinarbehörden unter anderem hinsichtlich der Suspendierung und Bezugskürzung (G49/81) und hinsichtlich der Erlassung einer Disziplinarverfügung (G128/81) geregelt. Disziplinarbehörde sei gemäß §96 BDG 1979 die Dienstbehörde. Dienstbehörde sei jedenfalls auch der zuständige Bundesminister. Daß in den Beschwerdefällen des VwGH nicht der zuständige Bundesminister als Dienstbehörde den erstinstanzlichen Bescheid erlassen…
zu ziehen. Der zur Erteilung einer Belehrung oder Ermahnung nach § 109 Abs. 2 BDG 1979 zuständige Dienstvorgesetzte ist nicht Disziplinarbehörde. Dies sind gemäß § 96 BDG 1979 ausschließlich die Dienstbehörden und die Bundesdisziplinarbehörde.…
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