B-KUVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT III Leistungen der Unfallversicherung
1. UNTERABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen
§ 88 Leistungen der Unfallversicherung
Als Leistungen der Unfallversicherung sind zu gewähren:
1. im Falle einer durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit verursachten körperlichen Schädigung des Versicherten:
a)Unfallheilbehandlung (§§ 96, 97 und 99);
b)berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation (§§ 99a bis 99c)
c)Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 100);
d)Versehrtenrente (§§ 101 bis 108);
e)Versehrtengeld (§ 109);
f)Witwen(Witwer)beihilfe (§ 110).
2. Im Falle des durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Todes des Versicherten:
a)Teilersatz der Bestattungskosten (§ 111);
b)Hinterbliebenenrenten (§§ 112 bis 116).
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