B-GlBG
Gliederung
I. Teil Gleichbehandlung
1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen für Frauen
§ 11c Vorrang beim beruflichen Aufstieg
Bewerberinnen, die für die angestrebte hervorgehobene Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes solange vorrangig zu bestellen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten
1. in der betreffenden Funktionsgruppe (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppe oder Bewertungsgruppe oder
2. in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen,
im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde 50% beträgt. § 11 Abs. 2 zweiter und dritter Satz und § 11b Abs. 2 sind anzuwenden. Verwendungen (Funktionen) gemäß § 1 Abs. 2 sind dabei nicht zu berücksichtigen.
§ 11c B-GlBG · B-GlBG · Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 11c Vorrang beim beruflichen Aufstieg
…§ 11c. Bewerberinnen, die für die angestrebte hervorgehobene Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe…
§ 7 Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
…Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50% liegt und 2. – wenn Fördermaßnahmen nach den §§ 11b und 11c geboten sind den Hinweis auf diesen Umstand. (4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für Arbeitsplätze oder für Funktionen, für die ein bestimmtes…
§ 9 FFP BMBWF 2022 · FFP BMBWF 2022 · Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
§ 9 Bevorzugte Ernennung oder Bestellung
…Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind gemäß § 11c B-GlBG bevorzugt zu ernennen oder zu bestellen.…
Frauenförderungsplan BMFWF 2025
§ 5 Bevorzugte Aufnahme und Besetzung von Führungspositionen
…ein Dienstverhältnis aufzunehmen, solange Frauen gemäß § 11b Abs. 1 B-GlBG unterrepräsentiert sind (siehe Anlagen 1 bis 4). (2) Gemäß § 11c B-GlBG sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig…
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
§ 8 Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils
…§ 11d B-GlBG zu achten. (2) Bei Ausschreibungen von Planstellen und Funktionen ist auf das Frauenförderungsgebot gemäß § 11b bzw. § 11c B-GlBG hinzuweisen. (3) Alle Ausschreibungstexte gemäß § 7 B-GlBG zur beabsichtigten Besetzung von Arbeitsplätzen und Funktionen müssen so formuliert sein, dass sich Frauen zur…
Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof
§ 4 Vorrang beim beruflichen Aufstieg
…1) Bewerberinnen, die für eine angestrebte höherwertige Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind unter den Voraussetzungen des § 11c B-GlBG vorrangig zu bestellen. Dies gilt auch, wenn trotz des Erreichens oder Überschreitens der 50%-Frauenquote in einer Gruppe durch die Aufnahme eines Mannes der Frauenanteil…
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
Anl. 1
…nach Geschlecht, Berufsgruppen sowie besoldungsrechtlicher Einstufung und Position) Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind gemäß § 11c B-GlBG , bevorzugt zu ernennen oder zu bestellen. Anzahl der Ernennungen und Bestellungen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Berufsgruppen sowie besoldungsrechtlicher Einstufung und Position) Zum Zweck der Personalgewinnung von…
§ 2 Maßnahmen zur Zielerreichung
…11b B-GlBG (Vorrangige Aufnahme) zu achten. b. Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind gemäß § 11c B-GlBG , bevorzugt zu ernennen oder zu bestellen. c. Zum Zweck der Personalgewinnung von Frauen wird entsprechende zielgruppengerechte Personalwerbung für alle Bereiche, Ebenen und Funktionen durchgeführt; durch…
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
§ 6 Vorrang beim beruflichen Aufstieg
…1) Bewerberinnen, die für die angestrebte hervorgehobene Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes gemäß § 11c B-GlBG vorrangig zu bestellen. Dies gilt auch, wenn der Frauenförderungsplan wegen des Erreichens oder Überschreitens der 50%-Frauenquote keine Maßnahmen anordnet, durch die Bestellung aber der…
§ 4 Frauenförderungsgebot
…zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß § 11b B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG besteht. (5) Als sonstige „hervorgehobene Verwendungen (Funktionen)“ sind anzusehen: 1. im Bereich der Zentralstelle – die Generalsekretärin oder der Generalsekretär – die Stellvertreterinnen…
Rückverweise