(1) Es gehört zu den Dienstpflichten der Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers (§ 2 Abs. 4 B-GlBG), nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Im Falle einer Unterrepräsentation hat die jeweilige Dienstbehörde geeignete Frauen anzusprechen und zur Bewerbung einzuladen.
(2) Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der
1. dauernd Beschäftigten in der betreffenden Besoldungsgruppe, im betreffenden Entlohnungsschema oder in der betreffenden Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe oder
2. wenn eine Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen besteht – dauernd Beschäftigten in der betreffenden Gruppe oder
3. sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die dauernd Beschäftigten in der betreffenden, keine Unterteilung in Gruppen aufweisende Kategorie nach Z 1 entfallen,
im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde weniger als 50% beträgt.
(3) Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegenüber, ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Arbeitsplätze der Entlohnungsschemata v sind dabei der ihrer Bewertung im Beamtenrecht entsprechenden Verwendungsgruppe und Funktionsgruppe (einschließlich Grundlaufbahn) zuzuordnen.
(4) Die in der Anlage angeführten verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles legen fest, dass im Sinne einer etappenweisen Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen bis zum Erreichen des Ausmaßes von 50% die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß § 11b B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG besteht.
(5) Als sonstige „hervorgehobene Verwendungen (Funktionen)“ sind anzusehen:
1. im Bereich der Zentralstelle
– die Generalsekretärin oder der Generalsekretär und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– die Generaldirektorin oder der Generaldirektor und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Leiterinnen und Leiter der Stabstellen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Referatsleiterinnen und Referatsleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
2. im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften
a) Richterinnen und Richter
– die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs
– Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
– Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz
– Kammervorsitzende und Leiterinnen und Leiter der Außenstellen des Bundesverwaltungsgerichts
– Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppen R 2 (II) und R 3 (III)
– Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksgerichte
b) Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
– die Leiterin oder der Leiter der Generalprokuratur und deren oder dessen Erste Stellvertreterinnen oder Erste Stellvertreter
– Leiterinnen und Leiter der Oberstaatsanwaltschaften und deren Erste Stellvertreterinnen und Erste Stellvertreter
– die Leiterin oder der Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption und deren oder dessen Erste Stellvertreterinnen oder Erste Stellvertreter
– Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften und deren Erste Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppen St 2 (II) und St 3 (III)
– Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
c) Bedienstete der allgemeinen Verwaltung
ca) A 1/v 1
– die Leiterin oder der Leiter der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
– die Leiterin oder der Leiter des Präsidialbüros, die Leiterin oder der Leiter der Infrastruktur, die Leiterin oder der Leiter der Rechtsabteilung, die Leiterin oder der Leiter des GB-Kommunikation, die Leiterin oder der Leiter des GB-QM, EDV/IT beim Bundesverwaltungsgericht
– die Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen sowie die Referatsleiterinnen und Referatsleiter bei den Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften
cb) A 2/v 2
– die Leiterin oder der Leiter des GB-Personal, die Leiterin oder der Leiter des GB-Budget und die Leiterin oder der Leiter des GB-Ausbildung beim Bundesverwaltungsgericht
– Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Leiterinnen und Leiter der IT-Schulungszentren
– Regionalverantwortliche
– Leiterinnen und Leiter der Justiz-Bildungszentren
– Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
– die Leiterin oder der Leiter der Einbringungsstelle
– die Leiterin oder der Leiter der Verrechnungsstelle
cc) A 3/v 3
– Leiterinnen und Leiter der Teamassistenzen und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Leiterinnen und Leiter der Verwahrstellen
– Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
– Kanzleileiterinnen und Kanzleileiter
– Leiterinnen und Leiter der Schreibkräftepools
3. im Bereich des Strafvollzugs und des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen sowie der Justizanstalten einschließlich der Bewährungshilfe
a) Bedienstete der allgemeinen Verwaltung
aa) A 1/v 1
– die Leiterin oder der Leiter der Strafvollzugsakademie
– die Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
– Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
– Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Leiterinnen und Leiter der ärztlichen Dienste
– Leiterinnen und Leiter der psychologischen Dienste
– Leiterinnen und Leiter der Rechtsbüros
– Departmentleiterinnen und Departmentleiter
– Leitende Anstaltsseelsorgerin/Leitender Anstaltsseelsorger
ab) A 2/v 2
– Leiterinnen und Leiter von Geschäfts- und Außenstellen der Bewährungshilfe
– Leiterinnen und Leiter der Sozialen Dienste
b) Exekutivdienst
ba) E 1/W 1
– die Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
– Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
– Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter und deren und Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Leiterinnen und Leiter der Vollzugsbereiche
– Leiterinnen und Leiter der Wirtschaftsbereiche
– Departmentleiterinnen und Departmentleiter
bb) E 2/W 2
– Justizwachkommandantinnen und Justizwachkommandanten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
– Wachzimmerkommandantinnen und Wachzimmerkommandanten
– Traktkommandantinnen und Traktkommandanten
– Hauptsachbearbeiterinnen und Hauptsachbearbeiter
– Leiterinnen und Leiter der Oberaufsichten
– Kommandantinnen oder Kommandanten der Justizwachschule
– Leiterinnen und Leiter von Kompetenzstellen
4. im Bereich der Datenschutzbehörde (A 1/v 1)
– die Leiterin und der Leiter der Datenschutzbehörde und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
(6) Im Übrigen haben Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers nach Maßgabe der Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes in allen Bereichen und innerhalb der einzelnen Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungs- und Exekutivdienstes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde hinzuwirken.
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