BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMFWF 20251. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen2. Abschnitt Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung§ 5

§ 5Bevorzugte Aufnahme und Besetzung von Führungspositionen

In Kraft seit 09. September 2025
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