Enthalten die in § 1 erwähnten Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit keine Bestimmungen, so sind in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung die Bezirksverwaltungsbehörden sachlich zuständig.
§ 2 DVG · DVG · Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
§ 2 Zu den §§ 2 bis 6 AVG
…Zu den §§ 2 bis 6 AVG § 2. (1) Die Zuständigkeit in Dienstrechtsangelegenheiten richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Soweit in diesen Rechtsvorschriften keine Bestimmungen über die Zuständigkeit…
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