ASVG
Gliederung
FÜNFTER TEIL. Beziehungen der Versicherungsträger (des Dachverbandes) zueinander und Ersatzleistungen, Haftung des Dienstgebers bei Arbeitsunfällen
ABSCHNITT II. Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Sozialhilfe
§ 328 Abgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung.
Kosten einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137) sind mit einem Betrag abzugelten, der für jeden Tag der Dauer einer solchen Behandlung im Ausmaß des halben Krankengeldes (§ 141 Abs. 1) zu leisten ist.
§ 328 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 328 Abgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung.
…§ 328. Kosten einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankenbehandlung ( §§ 133 bis 137 ) sind mit einem Betrag abzugelten, der für jeden Tag der Dauer einer solchen…
§ 332 Übergang von Schadenersatzansprüchen auf die Versicherungsträger.
…1 auf den Versicherungsträger übergegangene Ersatzanspruch gegen den Ersatzpflichtigen. (3) Ein Schadenersatzanspruch nach § 333 geht auf den Versicherungsträger nicht über. (4) § 328 ist auf Ersatzansprüche für Krankenbehandlung ( §§ 133 bis 137 ) oder für Unfallheilbehandlung ( §§ 135 bis 137 in Verbindung mit § …
§ 324 Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe
…der Versicherungsträger dem Träger der Sozialhilfe bzw. dem Bund oder Land die von diesem geleisteten Unterstützungen gemäß den Bestimmungen der §§ 325 bis 328 zu ersetzen, jedoch bei Geldleistungen nur bis zur Höhe der Versicherungsleistung, auf die der Unterstützte während dieser Zeit Anspruch hat; für Sachleistungen sind, soweit nicht…
§ 334 Haftung des Dienstgebers bei Arbeitsunfällen (Berufskrankheiten) gegenüber den Trägern der Sozialversicherung.
…Sozialversicherung alle nach diesem Bundesgesetz zu gewährenden Leistungen zu ersetzen. Dies gilt nicht in den Fällen von Leistungen nach § 213a. (2) § 328 ist auf Ersatzansprüche für Krankenbehandlung ( §§ 133 bis 137 ) oder für Unfallheilbehandlung ( §§ 135 bis 137 in Verbindung mit § …
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