ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
§ 943 Form des Schenkungsvertrages.
Rückverweise
Aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Uebergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht. Dieses Recht muß durch eine schriftliche Urkunde begründet werden.