1Ob889/47—OGH Entscheidung
17. Dezember 1947
…nach § 115, Abs. 1 EheG. geschiedenen Gatten, die darin gelegen wäre, daß infolge Auflösung des Ehebandes nunmehr der überlebende Eheteil sein ihm gemäß § 757 ABGB. zustehende Erbrecht verlieren würde. Es würde derjenige Eheteil, der zu einer neuen Ehe schreitet, durch die Beibehaltung des Erbrechts rechtlich in einer günstigeren Lage sein…